KFZ-Wesen

Service-Telefon Bürgerbüro

Telefon

0821 324-9999

Fax 0821 324-3597

Beschreibung

In den Bereich KFZ-Wesen fallen alle Vorgänge, die Ihr Kraftfahrzeug betreffen, sowie die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen, Feinstaubplaketten und Ausnahmegenehmigungen.

Wichtige Hinweise

  • Stellen Sie eine Vollmacht aus, wenn Sie nicht selbst in einem der Bürgerbüros erscheinen können.
  • Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass die Zulassung eines Fahrzeuges auf eine minderjährige Person nur mit der Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten vorgenommen werden kann.
  • Bei Diebstahl des Fahrzeuges, sowie bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichen lassen Sie sich bitte zuerst eine Bescheinigung hierüber bei der zuständigen Polizeiinspektion ausstellen. Diese Bescheinigung wird auch bei Verlust der Kennzeichen benötigt, wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden soll.
  • Teilen Sie uns eine Namensänderung bitte sofort mit. Die Vorlage beider Zulassungsbescheinigungen ist erforderlich.
  • Geben Sie uns nach einem Umzug innerhalb des Stadtgebietes bitte sofort Ihre neue Anschrift bekannt. Legen Sie hierzu bitte unverzüglich Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I vor.
  • Teilen Sie uns bitte unverzüglich den Verkauf Ihres noch zugelassenen Fahrzeuges mit. Diese Mitteilung (=Verkaufsanzeige) muss folgende Angaben enthalten:
    Kennzeichen des Fahrzeuges
    Name und Anschrift des Käufers (m/w/d)
    Bestätigung des Käufers (m/w/d), dass er die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erhalten hat.

Übergeordnete Dienststelle

Leistungen